Stadt Rosenheim - Leistungen, die für Stadt Rosenheim nicht relevant sind
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8374312717523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-01
Fax: +49 8031 365-2001
Zuständigkeit für
Rosenheim
- Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
- Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
- Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
- Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses
- Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis
- Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
- Lawinenwarndienstaufgaben; Organisation und Koordinierung
- Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
- Reitkennzeichen; Beantragung
- Sturmwarndienst auf bayerischen Seen; Organisation
- Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein
- Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten
- Zweitwohnungsteuer; Zahlung