Landratsamt Roth - Veterinärwesen (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91152 Roth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: veterinaerwesen@landratsamt-roth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0591203821519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 81-1650
Fax: +49 9171 81-1653
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Roth (Bayern)
- Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung
- Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
- Nutztierhaltung; Anzeige
- Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
- Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
- Tiertransport; Beantragung der Zulassung als Transportunternehmer
- Tiertransport ins Ausland; Anmeldung
- Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung
- Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
- Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger