Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5896739344322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Zuständigkeit für
Oberfranken (Bayern)
- Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einweisungslehrgängen für Bewerber für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen
- Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung eines Berufsverbands als Träger von Einweisungsseminaren für Ausbildungsfahrlehrer
- Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung
- Geschwindigkeitsbegrenzer; Beantragung der Anerkennung von Betrieben für den Einbau und die Prüfung
- Linienbedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung
- Linienomnibus; Beantragung einer Förderung
- Mobilität im ländlichen Raum; Beantragung einer Förderung
- Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Infrastrukturförderung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer komplementären Infrastrukturförderung aus dem Härtefonds
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung einer Zuweisung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung von Hilfen für den Ausbildungsverkehr
- Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung
- Straßen- und U-Bahnen; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
- Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine überregionale Veranstaltung
- Verkehrsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr durch Einrichtungen und Werbung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung