Finanzamt Obernburg a.Main Außenstelle Amorbach (FA OBB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
63912 Amorbach
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Obernburg/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15776734225Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9373 202-0
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Miltenberg (Bayern)
- Arbeitnehmer-Sparzulage; Beantragung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Freigabe und Sperrung
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung
- Gewerbesteuer; Abgabe der Erklärung
- Grundsteuer bis 2024; Erhalt des Bescheids über den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuererklärung; Abgabe
- Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung
- Kinderfreibetrag; Beantragung
- Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung
- Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Kirchensteuer; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Körperschaftsteuer; Abgabe der Erklärung
- Körperschaftsteuer; Beantragung der Option zur Körperschaftsbesteuerung
- Körperschaftsteuer; Beantragung einer gesonderten Feststellung zur steuerlichen Einlagenrückgewähr
- Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber
- Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung
- Steuerbescheid; Einlegung eines Einspruchs
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei Eheschließung
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung bei einer Trennung
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung für Alleinerziehende
- Steuerklasse; Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
- Steuerklasse; Beantragung einer Änderung während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Umsatzsteuer; Voranmeldung
- Umsatzsteuererklärung; Einreichung
- Umsatzsteuerheft; Beantragung
- Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit; Anmeldung zur Steuer