Stadt Rosenheim - IV/51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: jugendamt@rosenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/437880107189Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1516
Fax: +49 8031 365-2021
Zuständigkeit für
Rosenheim
- Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
- Adoption; Informationen zur Freigabe
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten
- Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
- Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
- Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme
- Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
- Jugendhilfeplanung; Durchführung
- Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung
- Jugendzentrum; Angebote für Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt
- Spielmobil; Nutzung
- Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung
- Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung