Stadt Rosenheim - III/33 - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergeramt@rosenheim.de
De-Mail: Gruppenleitung_Buergeramt@rosenheim.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/736658010186Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1361
Fax: +49 8031 365-2001
Internet
Zuständigkeit für
Rosenheim
- Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
- Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung
- Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
- Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige
- Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder
- Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
- Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
- Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
- Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
- Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten
- Wahlhelfer; Berufung
- Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung