Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft - Tierseuchen

Aktuelles

Lebensmittelüberwachung Ziel ist, die Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln zu schützen. 

Beschreibung

In diesem Rahmen werden im Landkreis alle Betriebe die Lebensmittel erzeugen, herstellen, verarbeiten und / oder in den Verkehr bringen, überwacht. Das sind u.a. große Produktionsbetriebe, handwerkliche Fleischereien und Bäckereien, der Groß- und Einzelhandel, Gaststätten, Imbisseinrichtungen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Erzeuger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel wie Milcherzeuger und Teichwirtschaften. Aber auch öffentliche Veranstaltungen wie Märkte, Messen und Vereinsfeste unterliegen der amtlichen Überwachung.

Den Lebensmitteln gleichgestellt sind Bedarfsgegenstände (Gegenstände des täglichen Bedarfs, mit denen der menschliche Körper in Berührung kommt z.B. Kleidung, Geschirr, Spielwaren), Kosmetika und Tabakerzeugnisse. Die Einhaltung verschiedenster europäischer Normen und nationaler Regelungen wie dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden u.a. durch Kontrollen und Probenahmen überprüft. Des Weiteren werden Beschwerden von Verbrauchern zu Lebensmitteln oder hygienischen Missständen bearbeitet, Stellungnahmen zu Bauvorhaben erarbeitet und Lebensmittelunternehmer zur Umsetzung hygienerechtlicher Anforderungen beraten. 

Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden. Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jede dieser gesondert zu erfolgen. Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.

Zum Verbraucherschutz gehören weiterhin diese Fachbereiche:

  • Fleischhygiene, Fleischbeschau, Überwachung gewerblicher Schlachtungen, Hausschlachtungen
  • Futtermittelüberwachung  
  • Handelsklassenüberwachung 

Adresse

Hausanschrift

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg (Elster)

Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Monntag 07:00 bis 16:00 Dienstag 07:00 bis 17:00 Mittwoch 07:00 bis 16:00 Donnerstag 07:00 bis 16:00 Freitag 07:00 bis 12:30

Kontakt

Telefon Festnetz: 03535 46-2681(Sekretariat)

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Zuständigkeit für

Version

Technisch erstellt am 12.07.2023 (von: David, Benjamin)

Technisch geändert am 12.07.2023 (von: David, Benjamin)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)