Standesamt, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Ketzin (Havel), Am Markt
Bus: 614, 642, 658
Ketzin (Havel), Rathausstraße
Bus: 614, 642, 658
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: standesamt@ketzin.de
E-Mail: wahlen@ketzin.de
Telefon Festnetz: +49 33233 720118
Fax: +49 33233 720199
Zuständigkeit für
Ketzin/Havel (Landkreis Havelland, Brandenburg)
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausschluss von Europawahl
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
- Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung Erteilung bei fehlendem inländischen Personenstandseintrag
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
- Eheschließung Anmeldung
- Eheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen Deutscher bzw. ihrer Beteiligung
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde beantragen
- Ergebnis der Europawahl feststellen
- Europawahl durchführen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde beantragen
- Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen
- Kreistagswahl Feststellung
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname Änderung der Reihenfolge
- Wahlhelfer Anmeldung
- Wahlhelfer Verpflichtung