Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Schornsteinfegerangelegenheiten

Beschreibung

Der Brandschutz liegt nicht mehr in der alleinigen Verantwortung der Schornsteinfeger. So sind ab dem 1. Januar 2013 die Grund- und Wohnungseigentümer für die fristgerechte Veranlassung der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten nach verantwortlich. Die Eigentümer haben ab dem 1. Januar 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Die Arbeiten dürfen aber nur durch Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen. Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Die hoheitlichen Tätigkeiten umfassen u. a. die Feuerstättenschau als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.

Die Kreisordnungsbehörde nimmt im Rahmen ihrer Aufsichttätigkeit vordergründig folgende Aufgaben des Schornsteinfegerwesens wahr:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Beitreibung rückständiger Gebühren und Auslagen für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten
  • Durchsetzung bei Nichterfüllung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten und Vornahme der Handlung im Wege der Ersatzvornahme
  • Überprüfung und Kontrolle der Kehrbezirke
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen
  • Ausschreibungs-, Auswahl- und Bestellungsverfahren

Adresse

Hausanschrift

An der Lanfter 5

04916 Herzberg (Elster)

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2  Gebühren: nein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

* Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00

Kontakt

Fax: +49 3535 46-4448

Telefon Festnetz: +49 3535 46-4412(Sachbearbeiter/in Schornsteinfegerangelegenheiten)

E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 29.09.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de