50.522 - Bildung und Teilhabe
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Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1519
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2413
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1530
Fax: +49 5351 121-2601
E-Mail: but@landkreis-helmstedt.de
Zuständigkeit für
Kreis Helmstedt (Niedersachsen)
- Förderung für Bildung bei jungen Erwachsenen, wenn laufender Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht
Weitere Informationen
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Damit können Kontakte weiterhin reduziert und unnötige Wartezeiten vermieden werden.