51.2 Schule und Sport

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Hausanschrift

Hoher Weg 9/10

31134 Hildesheim

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 3014442

E-Mail: schulen@stadt-hildesheim.de

Zuständigkeit für

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Der Bereich Schule und Sport vertritt die Stadt Hildesheim als Schulträger, der nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) für die sogenannten "Äußeren Schulangelegenheiten" zuständig ist, insbesondere für: - Vorhaltung des notwendigen Schulangebots in organisatorischer Hinsicht, d. h. Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Schuleinrichtungen (§ 106 NSchG) - Beschaffung und Unterhaltung des notwendigen Schulraumes durch Bau, Anmietung oder auf andere Weise (§§ 108, 113, 115 NSchG)- Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln sowie der Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Schulen (§§ 108, 111 Abs. 1 NSchG) - Einstellung des nichtstaatlichen Schulpersonals (wie Schulsekretärin, Hausmeister, Küchenpersonal) (§ 53 NSchG) - Namensgebung von Schulen (§ 107 NSchG) - Bildung des kommunalen Schulausschusses (§ 110 NSchG) - Festlegung von Schulbezirken bei Grund-, Haupt-, Realschulen sowie Förderschulen (§ 63 Abs. 2 NSchG) - Mitwirkung bei Schulversuchen (§ 22 NSchG) - Mitwirkung bei der Einführung besonderer Organisationsformen in allgemeinbildenden Schulen (§ 23 NSchG) - Mitwirkung in Konferenzen der Schulen (§ 36 NSchG) - Mitwirkung bei der Bestellung der Schulleiterinnen und Schulleiter (§§ 45 ff. NSchG) - Mitwirkung bei der Besetzung bestimmter Funktions- und Beförderungsstellen (§ 52 NSchG) Er ist nicht zuständig für die Bereitstellung der Lehrkräfte, für die Angelegenheit des sogenannten "Inneren Schulbetriebes", Verteilung der Klassenräume, Aufstellung der Stundentafeln, Versetzungen, Zeugnisnoten usw. Die Aufsicht über den "Inneren Schulbetrieb" sowie die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen obliegt der Landesschulbehörde. Die Stadt Hildesheim ist Schulträger für: - 6 Schulkindergärten - 17 Grundschulen - 1 Hauptschule - 2 Realschulen - 2 Gymnasien - 2 Integrierte Gesamtschulen und - 1 Förderschule Des weiteren liegt die Verwaltung der Sporthallen und Bäder beim Bereich Schule und Sport.

Version

Technisch geändert am 28.10.2024

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