50.2 Teilhabe und Rehabilitation
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Die Stadt Hildesheim bietet Hilfemöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.
Diese Hilfe kann von Menschen in Anspruch genommen werden, bei denen körperliche, geistige und seelische Behinderungen bestehenden oder drohenden, soweit die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Haupfaufgaben in diesem Bereich:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen unter 65 Jahre (über 65 Jahre = Bereich Pflege und Senioren)