340 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Amtsstraße 5
31552 Rodenberg
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr Mo. - Di. von 13.30 bis 16.00 Uhr Do. 13.30 bis 18.00 Uhr; Mo. - Fr. von 08.30 bis 12.00 Uhr Mo. - Di. von 13.30 bis 16.00 Uhr Do. 13.30 bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@rodenberg.de
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Rodenberg (Landkreis Schaumburg, Niedersachsen)
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Geburt Anzeige
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Geburtsurkunde beantragen
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung