Sicherehit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Geöffnet ist Ihr Rathaus: Montags bis Freitags      08.30 - 12.30 Uhr außerdem Donnerstags  14.00 - 17.30 Uhr Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren. Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter: Montags bis Mittwochs   08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags                  08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr Freitags                        08.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@suedbrookmerland.de
Zuständigkeit für
Südbrookmerland
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Veranstaltung: Anzeige
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Wanderlager Anzeige
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen