Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5171 4016023
Fax: +49 5171 4017726
Zuständigkeit für
Kreis Peine (Niedersachsen)
- Anerkennung als Sachverständiger für Hunde Erteilung
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU
- Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis
- Hausschlachtung
- Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
- Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
- Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
- Tierschutz
- Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
- Verbraucherinformationsgesetz
- Weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen
- Zoo: Genehmigung
- Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen
- Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen