Stadt Hameln - Abteilung 22 Ordnung und Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05151 202-1561
E-Mail: ordnungsabteilung@hameln.de
Zuständigkeit für
Hameln
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung
- Ausnahmegenehmigung Parken Gemeinnützige Einrichtung Ausnahmegenehmigung Parken Sozialer Dienst Parkberechtigung Gemeinnützige Einrichtung Parkberechtigung Sozialer Dienst Parkausweis Gemeinnützige Einrichtung Parkausweis Sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung Parken Handwerker Ausnahmegenehmigung Parken Pflegedienst Parkberechtigung Handwerker Parkberechtigung Pflegedienst Parkausweis Handwerker Parkausweis Pflegedienst
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Bewachungsgewerbe Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Fahrlehrerlaubnis Erteilung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung
- Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
- Hundesteuer Festsetzung
- Mietomnibusgenehmigung beantragen
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Spielhallen Erlaubnis
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Wanderlager Anzeige
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen