Landkreis Wittmund - Fachdienst Leistungen zum Lebensunterhalt
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Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
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Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Wittmund (Niedersachsen)
- Blindengeld beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Einmalige Sozialleistungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Förderung für Bildung bei jungen Erwachsenen, wenn laufender Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe bei Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern/jungen Erwachsenen beantragen bei Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht
- Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn laufender Leistungsbezug von Wohngeld besteht
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hauswirtschaftshilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
- Leistungen der Sozialhilfe als präventive gesundheitsbezogene Beratung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
- Obdachlosenhilfe
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeld von Amts wegen (ohne Antrag) verringern
- Zuschüsse zu Beiträgen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung beantragen