Landkreis Wittmund - Fachdienst Sozialer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Wittmund (Niedersachsen)
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Angebote der Jugendarbeit
- Aufrechterhalten von Kontakten/ Umgangsrecht
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Frühe Hilfen Angebot
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendberatung
- Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugendschutz
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
- Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre