Stadt Holzminden - Sachgebiet Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 8:30-12:30 Uhr Mo, Di, Do: 14:00-16:00 Uhr Termine außerhalb von vorheriger Vereinbarung mit Wartezeiten
Kontakt
Zuständigkeit für
Holzminden
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
- Bewachungsgewerbe Erlaubnis beantragen
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Spielhallen Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Veranstaltung: Anzeige
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Wanderlager Anzeige
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen