Fachdienst 63 - Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Zuständigkeit für
Springe
- Abbruch Anzeige
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung Erteilung
- Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen
Weitere Informationen
Der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Springe ist für Baugenehmigungsverfahren im Bereich der Stadt Springe zuständig. Darüber hinaus ist er aber auch für Bauvoranfragen, Verfahren nach 62 NBauO, Gebrauchsabnahmen, Baulasten, Bescheinigungen nach Wohnungseigentumsrecht und Bauberatung allgemein zuständig. Außerdem nimmt die Bauaufsichtsbehörde auch die Aufgabe einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht bieten sich an, baurechtliche Fragen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Wegen der sich häufig verändernden Vorschriften im öffentlichen Baurecht sollten Bauwillige von diesem Angebot Gebrauch machen. Oftmals können Lösungen gefunden werden, die ihre Wünsche in Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts bringen. Um allerdings Wartezeiten zu vermeiden, sollte jeweils eine telefonische Terminabsprache erfolgen.