Stadt Springe - Fachdienst 63 - Bauaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Zur Salzhaube 9

31832 Springe

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1  Gebühren: nein

Öffnungszeiten

Dienstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Zuständigkeit für

Weitere Informationen

Der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Springe ist für Baugenehmigungsverfahren im Bereich der Stadt Springe zuständig. Darüber hinaus ist er aber auch für Bauvoranfragen, Verfahren nach 62 NBauO, Gebrauchsabnahmen, Baulasten, Bescheinigungen nach Wohnungseigentumsrecht und Bauberatung allgemein zuständig. Außerdem nimmt die Bauaufsichtsbehörde auch die Aufgabe einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht bieten sich an, baurechtliche Fragen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Wegen der sich häufig verändernden Vorschriften im öffentlichen Baurecht sollten Bauwillige von diesem Angebot Gebrauch machen. Oftmals können Lösungen gefunden werden, die ihre Wünsche in Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts bringen. Um allerdings Wartezeiten zu vermeiden, sollte jeweils eine telefonische Terminabsprache erfolgen.

Version

Technisch geändert am 26.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English