Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Veterinäramt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
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Bankinstitut: Volksbank BraWO
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BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Zuständigkeit für
Wolfsburg
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Ausnahmegenehmigung für das Abholen und Kremieren von Equiden beantragen
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
- Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Hausschlachtung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
- Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
- Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
- Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
- Tierschutz
- Tierseuche Anzeige
- Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Vogelgrippe
- Weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen
- Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen