Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1353
49375 Vechta
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Vechta (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
- Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU
- Ausnahmegenehmigung für das Abholen und Kremieren von Equiden beantragen
- Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
- Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere
- Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
- Hausschlachtung
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Private Auslandsreisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
- Sachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
- Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
- Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
- Tierschutz
- Tierseuche Anzeige
- Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
- Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Verbraucherinformationsgesetz
- Vogelgrippe
- Weisungsbefugten Verantwortlichen für die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes benennen
- Zoo: Genehmigung
- Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen