Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis
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Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
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Zuständigkeit für
Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis (Rheinland-Pfalz)
- Bauvoranfrage stellen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Bestellung zum Vormund anregen
- Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bei Wohnen in einer besonderen Wohnform beantragen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Klärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen
- Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger nicht namentlich melden
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlust/Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen