Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 41 - Sozialhilfe
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Zuständigkeit für
Kreis Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz)
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Landesblindengeld
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen