Stadt Speyer - 221 Ausländerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin im Rahmen unserer Öffnungszeiten möglich. Termine sind vorab per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren. Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: aufenthaltsrecht@stadt-speyer.de
Telefon Festnetz: 06232 14-2440
Telefon Festnetz: 06232 14-2441
Telefon Festnetz: 06232 14-2442
Telefon Festnetz: 06232 14-2571
Telefon Festnetz: 06232 14-2936
Fax: 06232 14-2345
Zuständigkeit für
Speyer
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund ausgeprägter Berufskenntnisse
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund der Anerkennung der Berufsqualifikation
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aufgrund der Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug eines ausländischen Minderjährigen zum deutschen Elternteil
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug des Ehegatten
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Flüchtlinge
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Freiberufler
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Staatsangehörige der Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis erteilen zur Beschäftigung bei öffentlichen Interesse
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilli-gendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle
- Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
Weitere Informationen
Herzlich willkommen bei der Ausländerbehörde der Stadt Speyer!
Wir sind Ansprechpartner für alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Speyer und beraten Sie gerne!
Auf unserer Internetseite können Sie sich über die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Ausländerbehörde informieren. Zudem erhalten Sie hier nützliche Hinweise zur Beantragung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, zu den Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis, zu weiteren Aufenthaltsdokumenten wie der Aufenthaltsgestattung und der Duldung, zur Verpflichungserklärung, zu Visaangelegenheiten, zum Familiennachzug und zu vielen weiteren Themen.