Stadt Speyer - 420 - Jugendhilfeleistungen, Betreuungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Zuständigkeit für
Speyer
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen
- Elterngeld Beratung beanspruchen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen