Stadt Zweibrücken - Ausländerwesen
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung Zweibrücken
Kontakt
E-Mail: auslaenderwesen@zweibruecken.de
Telefon Festnetz: 06332 871-350
Internet
Zuständigkeit für
Zweibrücken
- Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
- Ausbildungsduldung beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
- Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen (für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch)
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit Geburt Staatenlose beantragen
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes Beantragung
- Miteinbürgerung von Ehegatten Beantragung
- Verlängerung der Ausbildungsduldung beantragen