Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften (Ref. 53)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz)
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Elterngeld beantragen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Mutterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung beurkunden
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen.
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsfeststellung Beratung erhalten
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen