Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 4.5 - Umwelt
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
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Zuständigkeit für
Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Anzeige von Trinkwasseranlagen und Hausbrunnen
- Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
- Bodenabbaugenehmigung
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
- Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Erdaufschluss melden
- Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen
- Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zur Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte anzeigen
- Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
- Inbetriebnahme von nicht genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin anzeigen