Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.4 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz)
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung Bewilligung
- Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Landesblindengeld
- Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
- Teilerlass der Ausbildungsförderung Gewährung
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohngeld Rückforderung
- Wohngeld Zahlung