Stadt Ingelheim - 32/2 Gewerbe- und Gaststättenrecht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Internet
Zuständigkeit für
Ingelheim am Rhein
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hundeangriff Meldung
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen