Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 44 Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
WICHTIGER HINWEIS Die Ausländerbehörde arbeitet vorerst nur nach Terminvergabe! Telefonisch erreichbar ist die Ausländerbehörde unter der Rufummer 06352/710-450 . Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Donnersbergkreis (Rheinland-Pfalz)
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Ausbildungsförderung beraten
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
- Gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte aus EU-Mitgliedstaaten
- Gesundheitshilfe
- Niederlassungserlaubnis Erteilung
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen