Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
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Postfach 2620
54216 Trier
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz)
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen