Stadt Mayen - Steuern
Beschreibung
Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!
Wichtiger Hinweis: 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung
Bitte beachten Sie, dass das Rathaus nur durch geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 2, Nummer 4 oder Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) aufzusuchen ist.
Ein Test, Impf oder Genesenennachweis ist den Mitarbeitern und Mitarbeitern am Empfang, im Verwaltungsgebäude Rathaus Rosengasse, zur Kontrolle vorzulegen.
Hinsichtlich der Testbescheinigungen, muss es sich um solche nach § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung handeln, d.h. Selbsttestungen in eigener Anwendung scheiden aus.
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02651 88-2112