Stadt Mayen - Steuern

Beschreibung

Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!

Wichtiger Hinweis: 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus nur durch geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 2, Nummer 4 oder Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) aufzusuchen ist.

Ein Test, Impf oder Genesenennachweis ist den Mitarbeitern und Mitarbeitern am Empfang, im Verwaltungsgebäude Rathaus Rosengasse, zur Kontrolle vorzulegen.

Hinsichtlich der Testbescheinigungen, muss es sich um solche nach § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung handeln, d.h. Selbsttestungen in eigener Anwendung scheiden aus.

Adresse

Postanschrift

Rosengasse 2

56727 Mayen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 02651 88-2112

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 24.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de