Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden - 2.1.2 Aufgaben nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, dem Ladenschlussgesetz und verwandten Rechtsgebieten (z.B. Eichwesen, Preisrecht), Fahrlehrergesetz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Kirchheimbolanden (Kreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz)
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen anzeigen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Schwarzarbeit melden
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen