Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Dienstag: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem [ ] . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem [ ] können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem [ ] ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags. Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30-12:00 Uhr Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.
Kontakt
Zuständigkeit für
Neustadt an der Weinstraße
- Antrag auf besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
- Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
- Bußgeld
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fischerprüfung Abnahme
- Gaststättenbetrieb Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Kampfmittel melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
- Öffentliche Versammlung anmelden
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schornsteinfeger
- Schwarzarbeit melden
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis im Gaststättengewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsveranstaltungen Genehmigung beantragen (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Spezialmärkte)
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen