Finanzamt Bitburg-Prüm
Aktuelles
Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Bitburg-Prüm umfasst das Gebiet des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Aufgaben, die für das Finanzamt Bitburg-Prüm von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
- Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Trier),
- Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Trier),
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier),
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Trier),
- Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Bitburg-Prüm.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz)
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen
- Bescheinigung in Steuersachen
- Besteuerungsverfahren verbindliche Auskunft beantragen
- Doppelbesteuerungsabkommen Ansässigkeitsbescheinigung
- Einkommensteuer
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Heirat
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei mehreren Arbeitgebern
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Trennung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern nach Tod eines Ehegatten
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern Steuerklasse VI bei weiteren Beschäftigungsverhältnis
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Arbeitnehmer sperren oder freischalten
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
- Gemeinnütziger Verein anerkennen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Einheits- bzw. Grundsteuerwert Feststellung
- Grundsteuermessbetrag ermitteln
- Kapitalertragsteuer Befreiung beantragen
- Kinderbetreuungskosten – steuerliche Berücksichtigung
- Kirchensteuer
- Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- Mehrwertsteuer erstatten
- Steuerabzug bei Bauleistungen Anrechnung
- Steuerabzug bei Bauleistungen Freistellung beantragen
- Steuererklärung Frist verlängern
- Steuerfreibeträge für Hinterbliebene
- Steuerfreibeträge für Kinder über 18 Jahren
- Steuerfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren
- Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen
- Steuerfreibeträge für Pflegepersonen
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
- Steuervorauszahlungen Anpassung bewilligen
- Umsatzsteuer Befreiung
- Umsatzsteuer Voranmeldung
- Umsatzsteuerheft beantragen
- Unternehmen steuerlich abmelden
- Unternehmen steuerlich anmelden
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen