Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Immissionsschutz und Chemikalienrecht
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03631 911-6201
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Nordhausen (Thüringen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
- Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Emissionserklärung abgeben – als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Gefährliche Stoffe und Gemische: Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis nach Chemikalien-Verbotsverordnung
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
- Lärmschutz
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen