Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Beschreibung

Für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Schulabschlüsse mit Wohnsitz in Thüringen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Antrag in einer Einzelfallprüfung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss.

Über die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Hochschulen im Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahren in der Regel selbst. Eine Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist dann nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren.

Thüringer Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland planen, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Anerkennung der dort erworbenen Zeugnisse beraten zu lassen.

Hauptschulabschluss

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss)

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Hochschulzugangsqualifikation

Die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese Informationen sind in der Datenbank "anabin" abrufbar:
anabin.kmk.org/anabin.html

Adresse

Hausanschrift

Werner-Seelenbinder-Straße 7

99096 Erfurt

Parkplätze

  • Parkplatz: P+R Parkplatz Thüringenhalle
    Anzahl: 500  Gebühren: nein
  • Parkplatz: Gästeparkplatz des Regierungsviertels
    Anzahl: 5  Gebühren: nein

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 90 04 63

99107 Erfurt

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57341-1463(Katja Limacher)

Fax: +49 361 573411690

Telefon Festnetz: 0361 57341-1450(Michaela Bergmann)

E-Mail: michaela.bergmann@tmbjs.thueringen.de

E-Mail: katja.limacher@tmbjs.thueringen.de

Internet

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 16.12.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English