Landratsamt Weimarer Land - Einbürgerung
Aktuelles
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Das geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Grundlegende Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt. Sollten sich Fragen ergeben, werden diese gern per E-Mail beantwortet, oder Sie nutzen die Möglichkeit, telefonisch ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Zuständigkeit für
Kreis Weimarer Land (Thüringen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen (für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch)
- Einbürgerung
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Staatsangehörigkeit - Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeitsausweis beantragen