Landratsamt Weimarer Land - Bildung und Teilhabe
Aktuelles
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) werden entweder neben dem monatlichen Regelbedarf bzw. ergänzend zum Wohngeld und Kinderzuschlag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (ausgenommen Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung). Es können die Leistungen eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler, Schülerbeförderung, Schulbedarf, angemessene Lernförderung, Kosten zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen und Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, berücksichtigt werden.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)