Landratsamt Weimarer Land - Wohnungsbauförderung
Aktuelles
Wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen Sie zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Wir erteilen auf Antrag die benötigten Wohnberechtigungsscheine für mietpreisgebundene Wohnungen an Sie als Wohnungssuchende.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 540-601
Fax: 03644 540-602