Stadtverwaltung Weimar - Immissionsschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.
Kontakt
Zuständigkeit für
Weimar
- Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
- Anzeigen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen (Anhang I Nr. 2.4.2 Gefahrstoffverordnung)
- Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz: Bekanntgabe als Sachverständiger im Sinne von § 29a BImSchG
- Immissionsschutz: Bekanntgabe von Stellen im Sinne von § 26 BImSchG
- Immissionsschutz (Immissionen/ Emissionen)
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Kleinfeuerwerk Ausnahmegenehmigung erhalten
- Lärmschutz
- Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung von Unternehmen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten (Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung)