Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
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Zuständigkeit für
Mecklenburg-Vorpommern
- Finanzhilfen nach der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) - 1. Förderbereich: Nachhaltige ländliche Entwicklung beantragen
- Förderung: Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen
- Förderung: Zuschuss für die gewerbliche Wirtschaft beantragen
- Förderung: Zuschuss für Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen, beantragen
- Förderung: Zuschuss für Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen
- Förderung: Zuschuss für Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen beantragen
- Förderung: Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen
- Landeskulturförderung beantragen
- Städtebauförderprogramme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung beantragen
- Zuschuss für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung beantragen