Landeshauptstadt Schwerin - Team Vollstreckung
Beschreibung
Die Zwangsvollstreckung ist Aufgabe der Fachgruppe Stadtkasse als kommunale Vollstreckungsbehörde. Sie ist für die Zwangsvollstreckung eigener städtischer Geldforderungen aber auch für die Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Dritter im Wege der Vollstreckungshilfe im Stadtgebiet zuständig. Die Vollziehungsbeamten der Stadtkasse sind zum Beispiel befugt, Durchsuchungen und Sachpfändungen bei Schuldnern durchzuführen. Die Vollstreckungsbehörde erlässt unter anderem Pfändungs- und Überweisungsverfügungen zu Forderungspfändungen oder lädt Schuldner zur Abgabe von Vermögensauskünften zur Offenbarung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Alle Entscheidungen betreffen unmittelbar die Schuldner unserer Stadt oder Dritter.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Zuständigkeit für
Stichwörter
Abgaben, Buchhaltung, Finanzen, Finanzwirtschaft, Forderungen, Forderungsmanagement, Gebühren, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse, Steuern, Vollstreckung