Landeshauptstadt Schwerin - Team Vollstreckung

Beschreibung

Die Zwangsvollstreckung ist Aufgabe der Fachgruppe Stadtkasse als kommunale Vollstreckungsbehörde. Sie ist für die Zwangsvollstreckung eigener städtischer Geldforderungen aber auch für die Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Dritter im Wege der Vollstreckungshilfe im Stadtgebiet zuständig. Die Vollziehungsbeamten der Stadtkasse sind zum Beispiel befugt, Durchsuchungen und Sachpfändungen bei Schuldnern durchzuführen. Die Vollstreckungsbehörde erlässt unter anderem Pfändungs- und Überweisungsverfügungen zu Forderungspfändungen oder lädt Schuldner zur Abgabe von Vermögensauskünften zur Offenbarung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Alle Entscheidungen betreffen unmittelbar die Schuldner unserer Stadt oder Dritter.

Adresse

Hausanschrift

Am Packhof 2-6

19053 Schwerin

Parkplätze

  • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4  Gebühren: ja
  • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2  Gebühren: nein
  • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123  Gebühren: ja
  • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30  Gebühren: ja

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
    Linie:
    • Straßenbahn: 2
  • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
    Linien:
    • Straßenbahn: 1, 4
    • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
  • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
    Linie:
    • Regionalbahn: Intercity

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

Zuständigkeit für

Stichwörter

Abgaben, Buchhaltung, Finanzen, Finanzwirtschaft, Forderungen, Forderungsmanagement, Gebühren, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse, Steuern, Vollstreckung

Version

Technisch geändert am 20.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English