Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
Beschreibung
Im Standesamt Schwerin werden mit der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen alle Änderungen von Personenständen, die sich in der Landeshauptstadt Schwerin zutragen, dokumentiert. Die Durchführung von Eheschließungen an unseren schönen Trauungsorten erfreuen sich über die Stadtgrenzen hinaus großer Beliebtheit.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
E-Mail: standesamt@schwerin.de
Zuständigkeit für
Schwerin
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Hausgeburt anzeigen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Weitere Informationen
Stichwörter
Bürgerbüro, Heirat, Bürgerservice, Geburt