Wohngeldbehörde
Beschreibung
Aufgaben
- Mietzuschuss
- Lastenzuschuss
- Anträge auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
- Obdachlosenangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038229 71-0
Fax: 03229 71-100
E-Mail: sfreiberg@recknitz-trebeltal.de
E-Mail: awitt@recknitz-trebeltal.de
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Recknitz-Trebeltal (Kreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
- Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
- Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld Erhöhung
- Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
- Wohngeld Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
- Wohngeld Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
Stichwörter
Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,, Wohngeld, Wohngeldbehörde