Amt Seenlandschaft Waren - Gewerbeangelegenheiten/ Friedhöfe
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Mitnutzung bei Rewe
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 -16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Fr. geschlossen
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Seenlandschaft Waren (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen