Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 29 Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE06 1506 1618 0001 0093 20
BIC: GENODEF1WRN
Bankinstitut: Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Stadt Röbel/Müritz
Empfänger: Stadt Röbel/Müritz
IBAN: DE80 1505 0100 0110 1144 00
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritz-Sparkasse
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Röbel-Müritz (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Maßnahmen zum Erhalt von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen beantragen
- Bebauungsplan - Änderung
- Bebauungsplan - Auskunft
- Bebauungsplan - Erläuterung
- Erschließungsbeitrag Erhebung
- Flächennutzungsplan - Änderung
- Flächennutzungsplan - Aufhebung
- Flächennutzungsplan - Aufstellung
- Flächennutzungsplan Auskunft
- Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
- Gehwegschaden melden
- Sanierungsgenehmigung
- Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
- Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
- Straßenschäden melden
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
- Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren