Gewerbe-, Gaststättenrecht und Feuerschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag : 08.30 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr zusätzliche Termine: nach Absprache
Zuständigkeit für
Gemeindeverband Demmin-Land (Kreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern)
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen